Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder

 

Bund und Länder beschlossen am 23.6.2005 die Vereinbarung zur Exzellenzinitiative. Ziel der Initiative ist, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbarer zu machen. Der DFG wurden hierzu von 2006 bis 2011 insgesamt, 1,9 Milliarden Euro zusätzliche Mittel für drei Förderlinien

  • Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung
  • Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung

zur Verfügung gestellt. Die DFG führt die Initiative gemeinsam mit dem Wissenschaftsrat durch, der insbesondere die dritte Förderlinie, die Zukunftskonzepte, betreut.

Im Juni 2009 haben Bund und Länder beschlossen, die Exzellenzinitiative über das Jahr 2012 hinaus für weitere fünf Jahre mit einem Gesamtfördervolumen von 2,7 Milliarden Euro fortzusetzen. Nach den Förderentscheidungen im Juni 2012 werden bis Oktober 2017 nun 45 Graduiertenschulen, 43 Exzellenzcluster und elf Zukunftskonzepte mit insgesamt 2,4 Milliarden Euro gefördert. Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre. Die genauen Förderbedingungen wurden unter Berücksichtigung der von Bund und Ländern beschlossenen Kriterien festgelegt. Universitäten konnten nach einer Ausschreibung im Jahr 2010 Förderanträge einreichen. Die Beteiligung außeruniversitärer Einrichtungen war erwünscht. Die Antragstellung erfolgte in zwei Stufen, Antragsskizzen und Anträge. Antragsskizzen und Anträge wurden im Rahmen international besetzter Gutachtergruppen beurteilt. Die Förderung in der dritten Förderlinie, die Zukunftskonzepte, setzte die Einrichtung von mindestens einem Exzellenzcluster und mindestens einer Graduiertenschule voraus.

Für detaillierte Informationen zu dem Förderprogramm besuchen Sie bitte die Seiten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Wissenschaftsrates.